§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG § 109 Abs. 3 SGB V
Im Jahr 2016 bestand eine Indikation im Sinne einer Empfehlung für den Verschluss des linken Vorhofs (Implantation eines Okkluders Modell: Amplacer Cardiac Plug), wenn bei einem Patienten ein hohes Schlaganfallrisiko bestand und gleichzeitig eine Kontraindikation für eine Langzeitantikoagulation vorlag.
(amtlicher Leitsatz)
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.6.20 – L 11 KR 4149/18 –
(Vorinstanz: SG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2018 – S 14 KR 3927/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-28 |
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