§§ 109 Abs. 4 S. 3, 275, 276, 301 SGB V; §§ 7 Abs. 1, 9 Abs. 1 KHEntgG
Krankenhäuser müssen zu Abrechnungszwecken keine medizinische Begründung für einzelne Therapieentscheidungen an die Krankenkassen übermitteln.
LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.3. 2025 – L 10 KR 9/24 KH
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.04.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-07-24 |
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