Art. 2, 3 Abs. 1, 12, 14 GG; § 19 GWB; §§ 903, 1004 BGB
Hausverbote in Einrichtungen des Gesundheitswesens – insbesondere Krankenhäusern – sind u.U. an kartellrechtlichen Normen sowie Grundrechten zu messen, können aber durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden.
LG Dortmund, Urteil vom 15.1.2025 – 8 O 24/24 Kart
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-26 |
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