§§ 2 Abs. 1 S. 3, 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 13, 135a Abs. 1 S. 2, 136 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 137 Abs. 1 (a. F. und n. F.) SGB V
Orientierungssatz
Ein Verstoß gegen eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über die Qualitätssicherung (QS-RL) führt nicht (mehr) automatisch zu einem Wegfall des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses. Er hat nur dann vergütungsrechtliche Konsequenzen, wenn der GBA diese in der QS-RL ausdrücklich vorgesehen hat oder aber die Nichteinhaltung der Richtlinienvorgaben zugleich einen Verstoß gegen das allgemeine Qualitätsgebot begründet.
BSG, Beschl. v. 12.6.2025 – B 1 KR 26/24 R; teilweise Parallelentscheidung zu BSG, Urt. v. 12.6.2025 – B 1 KR 30/23 R
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2026.01.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-28 |
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