§ 630a BGB
Weigert sich der Patient, an Maßnahmen zur Testung auf SARS-CoV-2 oder eine Erkrankung an COVID-19 mitzuwirken, hat er keinen Anspruch auf Abschluss eines Aufnahmevertrages und Fortsetzung der Behandlung.
(redaktioneller Leitsatz)
LG Dortmund, Beschluss v. 04.11.2020 – 4 T 1/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-26 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.