§ 630a BGB
Weigert sich der Patient, an Maßnahmen zur Testung auf SARS-CoV-2 oder eine Erkrankung an COVID-19 mitzuwirken, hat er keinen Anspruch auf Abschluss eines Aufnahmevertrages und Fortsetzung der Behandlung.
(redaktioneller Leitsatz)
LG Dortmund, Beschluss v. 04.11.2020 – 4 T 1/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-26 |
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