§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG; FPV 2014
1. Die Regelungen über den Verlegungsabschlag in der Fallpauschalen-Vereinbarung (FPV) sind abschließend; sie konkretisieren das Gebot der Wirtschaftlichkeit, indem sie ökonomisch motivierten Verlegungen entgegentreten.
2. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch der Krankenasse wegen unwirtschaftlicher Verlegung existiert nicht.
(redaktionelle Leitsätze)
SG Wiesbaden, Urt. v. 14.8.2018 – S 18 KR 226/16 –, nicht rechtskräftig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-28 |
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