§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V, § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 109 Abs. 4 SGB V, § 7 KHEntgG, § 17b KHG
Ein Krankenhaus darf auf die Richtigkeit einer Approbation vertrauen und ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Qualifikation des vermeintlichen Arztes eigenständig zu überprüfen. Es hat jedoch gegen den Kostenträger keinen Anspruch auf Vergütung der erbrachten Krankenhausleistungen, wenn der Nicht-Arzt diese Leistungen erbracht hat. Ein Vergütungsanspruch kommt nur für eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte in Betracht, an denen der Nicht- Arzt nicht mitgewirkt hat.
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.10.2024 – L 5 KR 347/22 KH
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-24 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.