§ 109 Abs. 4 S. 2 SGB V i. V. m. § 17b KHG; §§ 7 und 9 KHEntgG i. V. m. FPV; § 3 FPV
Wenn ein Patient teilstationär behandelt wird und dann eine vollstationäre Behandlung erforderlich wird, ist bei der vollstationären Behandlung kein Verlegungsabschlag vorzunehmen. Die Vergütungssysteme unterscheiden sich erheblich.
BSG, Urteil vom 13.11.2024 – B 1 KR 27/23 R
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-24 |
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