§ 14a KHG
Der Ausschluss der Förderberechtigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 KHG gilt auch für eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds (§ 14a KHG).
(amtlicher Leitsatz)
VG Stuttgart, Beschluss v. 30.11.2021 – 16 K 5337/21 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-26 |
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