§ 9 BUrlG
1. § 9 BUrlG ist eng auszulegen; eine behördlich angeordnete Isolation oder Quarantäne entspricht nicht der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit.
2. Eine Corona-Virusinfektion während des Urlaubs ohne behandlungsbedürftige Symptome führt nicht zu einem Anspruch auf Urlaubsnachgewährung für die Dauer der behördlichen Isolationsanordnung.
(redaktionelle Leitsätze)
LAG Köln, Urt. v. 13.12.2021 – 2 Sa 488/21 –
(Vorinstanz: ArbG Bonn, Urt. v. 07.07.2021 – 2 Ca 504/21 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-25 |
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