§ 2 Abs. 1 Satz 3, § 2 Abs. 1a, § 137c Abs. 3 SGB V
1. Der Regelung in § 137c Abs. 3 SGB V über die Anwendung von Potentialleistungen kommt für die Zeit bis zu ihrem Inkrafttreten am 23. Juli 2015 keine Bedeutung zu; das Qualitätsgebot in § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V wurde nicht rückwirkend eingeschränkt.
2. Nichterfüllung des Qualitätsgebots durch einen bioresorbierbaren Stent im Jahr 2014.
(redaktionelle Leitsätze)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.06.2021 – L 26 KR 225/19 –
Siehe auch BSG, Urt. v. 25.3.2021 – B 1 KR 25/20 –, KRS 2021, 337.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-25 |
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