§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KHEntgG; § 17b Abs. 2 KHG; FPV 2020; OPS 8-821.10, OPS 8-821.x; § 137 Abs. 3 SGB V, § 137c Abs. 2 Satz 2 SGB V
1. Das C-reaktive Protein (CRP) ist kein Immunglobulin und kein Immunkomplex. Die CRP-Apharese nach akutem Myocardinfarkt ist daher nicht mit dem OPS-Kode 8-821.10 zu kodieren, sondern mit dem OPS-Kode 8-821.x, solange die Selbstverwaltungspartner für die CRP-Apharese keinen eigenständigen OPS-Kode festgelegt haben.
2. Zur Frage, ob die CRP-Apharese eine Potentialleistung im Sinne des § 137 Abs. 3 SGB V darstellt. 3. Die CRP-Apharese ist nicht Teil der nicht-interventionellen Studie zur CRP-Apharese nach akutem Myocardinfarkt (CAMIRegister) und daher nicht von § 137 Abs. 2 Satz 2 SGB erfasst.
(redaktionelle Leitsätze)
SG Augsburg, Urt. v. 19.02.2024 – S 10 KR 329/22 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-21 |
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