§ 7 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHEntgG; § 17b KHG; ICD T83.5, ICD N39.0
1. Ein Katheter ist kein Implantat.
2. Bei Verwendung eines Nephrostomiekatheters zur Harnableitung aus dem Nierenbecken kann daher die Nebendiagnose T83.5 (Infektion und entzündliche Reaktion durch Prothese, Implantat oder Transplantat im Harntrakt) nicht kodiert werden.
(redaktionelle Leitsätze)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.09.2017 – L 1 KR 238/15 –
(Vorinstanz: SG Berlin, Urt. v. 28.04.2015 – S 208 KR 1497/13 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-02 |
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