§ 7 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 KHEntgG;
FPV 2010;
Die druckunterstützende CPAP-Maskenbeatmung des Patienten auf der Intensivstation des Krankenhauses stellt keine maschinelle Beatmung im Sinne des Abschnitts 1001h der Deutschen Kodierrichtlinien 2010 dar.
(redaktioneller Leitsatz)
LSG NRW, Urt. v. 5.4.2017 – L 11 KR 580/15 –
(Vorinstanz: SG Dortmund, Urt. v. 6.7.2015 – S 40 KR 419/12 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-27 |
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