§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV
§ 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI
Zur (hier bejahten) abhängigen Beschäftigung von Anästhesisten als „Honorarärzte“, die für ein Medizinisches Versorgungszentrum aufgrund eines „Konsiliararztvertrages“ in Krankenhäusern anästhesiologische Leistungen im Rahmen ambulanter und stationärer Operationen anbieten.
(amtlicher Leitsatz)
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 29.04.2022 – L 4 KR 581/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-26 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: