§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV
§ 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI
Zur (hier bejahten) abhängigen Beschäftigung von Anästhesisten als „Honorarärzte“, die für ein Medizinisches Versorgungszentrum aufgrund eines „Konsiliararztvertrages“ in Krankenhäusern anästhesiologische Leistungen im Rahmen ambulanter und stationärer Operationen anbieten.
(amtlicher Leitsatz)
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 29.04.2022 – L 4 KR 581/20 –
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.08.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-07-26 |
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