§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 275 Abs. 1c SGB V; § 17c Abs. 2 KHG; § 7 Abs. 5 PrüfvV.
Verlangt der Krankenhausträger nach Prüfung durch den MDK auf der Grundlage dieser Prüfung eine höhere Vergütung von der Krankenkasse, steht diesem Begehren die in § 7 Abs. 5 PrüfvV enthaltene Fünf-Monats-Frist nicht entgegen.
(amtlicher Leitsatz)
SG Reutlingen, Urt. v. 8.11.2017 – S 1 KR 364/17 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-28 |
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