§§ 39, 40, 76 Abs. 1 S. 2 SGB V
Orientierungssatz
Kann eine stationäre Rehabilitationsbehandlung nicht zeitnah im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgen, hat das Krankenhaus einen Anspruch auf Vergütung als Notfall-Reha. Dieser Anspruch richtet sich gegen den Kostenträger für die Rehabilitation; dies ist nicht immer die Krankenkasse.
BSG, Urt. v. 28.1.2026 – B 1 KR 21/24 R
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-27 |
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