§ 25 Satz 1, § 18 Abs. 1 SGB XII, §§ 677 ff. BGB
1. Der Tag der Kenntniserlangung bzw. der Möglichkeit der Kenntniserlangung durch den Sozialhilfeträger ist nicht mehr dem Nothelferanspruch zuzurechnen. Dies folgt daraus, dass Sozialhilfe tageweise zu gewähren ist und auch das Krankenhaus als Nothelfer nur einen Anspruch auf einen tagesbezogenen Anteil der Fallpauschale haben kann.
2. § 25 SGB XII regelt abschließend die Voraussetzungen eines Kostenersatzanspruchs einer Person, die anstelle des Sozialhilfeträgers Hilfeleistungen ohne dessen Auftrag erbringt.
(amtliche Leitsätze)
LSG Hamburg, Urt. v. 06.05.2021 – L 4 SO 46/20 –
(Vorinstanz: SG Hamburg, Urt. v. 24.04.2020 – S 10 SO 287/19 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-25 |
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