§§ 611, 612, 630a Abs. 1 BGB; § 7 KHEntgG
Durch die Kostenübernahme-Erklärung eines privaten Krankenversicherungsunternehmens entsteht zwischen der privaten Krankenversicherung und dem Krankenhaus ein Schuldverhältnis, aus dem das Krankenhaus unmittelbar gegenüber der Krankenversicherung die Zahlung der erbachten stationären Leistungen verlangen kann.
LG Köln, Urt. v. 2.10.2024 – 25 O 235/24
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.06.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-21 |
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