§ 626 Abs. 1 und 2 BGB; § 102 Abs. 1 BetrVG; § 20a IfSG
Ein in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer, der im Geltungsbereich von § 20a IfSG idF vom 10. Dezember 2021 wahrheitswidrig behauptet, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, verletzt in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht.
(amtlicher Leitsatz)
BAG, Urt. v. 14.12.2023 – 2 AZR 55/23 –
(Vorinstanzen: LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.11.2022 – 4 Sa 139/22 –; ArbG Lübeck, Urt. v. 15.06.2022 –4Ca188/22 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-26 |
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