§ 9 Abs. 1, Abs. 3 KHG
1. Eine Kürzung der pauschalen Fördermittel nach § 9 Abs. 3 KHG mit der Begründung, dass das Krankenhaus eine Förderung von Investitionskosten für die Errichtung oder Erweiterung des Krankenhauses einschließlich einer Erstausstattung für kurzfristige Anlagegüter erhalte, ist nicht zulässig.
2. Für eine „Verrechnung“ der pauschalen Fördermittel mit den Fördermitteln für die Investition fehlt eine gesetzliche Grundlage. Die beiden Förderansprüche bestehen nebeneinander.
3. Eine „Verrechnung“ kann auch nicht durch eine Auflage im Bewilligungsbescheid erfolgen.
(redaktionelle Leitsätze)
VG Braunschweig, Urt. v. 30.08.2023 – 5 A 33/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-26 |
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