§ 69 Abs. 1 Satz 3, § 108, § 109 SGB V
§ 242, § 814 BGB
Wer als Leistungserbringer (hier: Krankenhaus ohne Zulassung und ohne Versorgungsvertrag) wusste oder wissen musste, dass die Leistung keinen Vergütungsanspruch nach sich zieht, kann nicht über § 814 BGB bzw. die Rechtsfigur von Treu und Glauben verlangen, dass die irrtümlich leistende gesetzliche Krankenkasse von einer Rückforderung einer ohne Rechtsgrund erbrachten Vergütung absieht.
(amtlicher Leitsatz)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.10.2022 – L 9 KR 264/20 –
(Vorinstanz: SG Berlin, Urt. v. 05.06.2020 – S 166 KR 930/19 WA –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-26 |
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