§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, § 39 Abs. 1 Satz 3, § 137c Abs. 1 und 3 SGB V
1. Zum Lipofilling als Potentialbehandlungsmethode im Sinne von § 137c Abs. 3 SGB V.
2. Das mit der Behandlungsmethode des Lipofilling ggf. verbundene theoretische Risiko eines Rezidivs der Krebserkrankung stellt keine medizinische Kontraindikation dar. Es wird jedoch eine gesteigerte Aufklärungspflicht der Krankenhausärzte ausgelöst.
3. Zum Umfang der Aufklärungspflicht.
(amtliche Leitsätze)
SG Speyer, Urt. v. 19.01.2023 –S17KR408/21 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-26 |
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