§ 275 Abs. 1c SGB V
§ 17c Abs. 2 Satz 1 KHG
§ 7 Abs. 2 Satz 2 bis 4 PrüfvV 2014
1. Ist der fristgerechte Zugang von Unterlagen an den MDK trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Amtsermittlung nicht nachweisbar, geht das zu Lasten des Krankenhauses, weil es die objektive Beweislast trägt.
2. Der Inhalt von nach § 7 Abs. 2 Satz 4 PrüfvV 2014 präkludierten Unterlagen darf nicht durch Umgehung der Präklusionsregelung, etwa durch ersetzende Zeugenaussagen, in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden.
3. Lässt sich der Vergütungsanspruch des Krankenhauses unter Außerachtlassung der präkludierten Unterlagen nicht nachweisen, trägt das Krankenhaus das Beweisrisiko,
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 22.06.2022 – B 1 KR 17/21 R –
(Vorinstanzen: LSG NRW, Urt. v. 03.12.2020 – L 16 KR 505/17 –; SG Dortmund, Urt. v. 27.06.2017 – S 39 KR 1429/16 –)
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.01.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-01-27 |
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