§ 2 Nr. 1a, § 17a Absätze 1, 3, 5 und 8 KHG
1. § 17a Abs. 1 Satz 1 KHG umfasst die Mehrkosten des Krankenhauses infolge der Ausbildung für alle in § 2 Nr. 1a KHG genannten Berufe.
2. Zu den Mehrkosten gehören daher auch die Kosten der Praxisanleitung für die Ausbildungsberufe Diätassistent, Hebamme und Entbindungspfleger, Krankengymnast/Physiotherapeut, medizinisch-technischer Radiologieassistent und Orthoptist.
(redaktionelle Leitsätze)
Sächs. OVG, Urt. v. 14.03.2018 – 5 A 105/17 –
(Vorinstanz: VG Leipzig, Urt. v. 26.11.2015 – 5 K 770/13 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-26 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: