§ 2 Nr. 1a, § 17a Absätze 1, 3, 5 und 8 KHG
1. § 17a Abs. 1 Satz 1 KHG umfasst die Mehrkosten des Krankenhauses infolge der Ausbildung für alle in § 2 Nr. 1a KHG genannten Berufe.
2. Zu den Mehrkosten gehören daher auch die Kosten der Praxisanleitung für die Ausbildungsberufe Diätassistent, Hebamme und Entbindungspfleger, Krankengymnast/Physiotherapeut, medizinisch-technischer Radiologieassistent und Orthoptist.
(redaktionelle Leitsätze)
Sächs. OVG, Urt. v. 14.03.2018 – 5 A 105/17 –
(Vorinstanz: VG Leipzig, Urt. v. 26.11.2015 – 5 K 770/13 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-26 |
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