§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG § 3 Abs. 1 ArbSchG
Der mit der Vorgabe einer Mindestbesetzung im Pflegedienst verbundene Eingriff in die nicht der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegende Personalplanung des Arbeitgebers ist nicht durch § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i. V. m. § 3 Abs. 1 ArbSchG gerechtfertigt.
(amtlicher Leitsatz)
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 25.4.2018 – 6 TaBV 21/17 –
(Vorinstanz: ArbG Kiel, Beschluss v. 26.7.2017 – 7 BV 67c/16 –, KRS 2017, 343).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-26 |
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