§ 108, § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB V;
Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG.c
1. Die Festsetzung der Mindestmenge für Level-1-Perinatalzentren auf 14 Level-1-Geburten (Geburtsgewicht < 1250 g und/ oder < 29 + 0 Schwangerschaftswochen) je Krankenhaus und Jahr durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ist rechtmäßig.
2. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses verletzt Krankenhäuser nicht in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Der Patientenschutz durch Senkung der bei Level-1-Geburten besonders hohen Morbiditätsrate hat Vorrang vor Erwerbsschutz durch Gelegenheitsversorgung.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 17.11.2015 – B 1 KR 15/15 R–
(Vorinstanz: LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.1.2015 – L 1 KR 258/12 Kl -)
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.08.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-07-26 |
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