§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13, § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 136b Abs. 4 Satz 1, 3 und 6 SGB V § 31 SGB X § 5 Abs. 5 MmR
Missachten die Kassenverbände die aufschiebende Wirkung der gegen die nicht für sofort vollziehbar erklärte Widerlegungsentscheidung erhobenen Klage, liegt ein Fall faktischer Vollziehung vor, der zur Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage führt.
(amtlicher Leitsatz)
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 10.3.2020 – L 9 KR 389/19 B ER –
(Vorinstanz: SG Cottbus, Beschluss v. 7.10.2019 – S 12 KR 266/19 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-03 |
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