§ 58 Abs. 1 Satz 1, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
1. Der Betriebsrat einer Krankenhauskonzernobergesellschaft ist bei der Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts in Bezug auf das in einem zum Konzern gehörenden Klinikum installierte visuelle Aufzeichnungs- und Überwachungssystem nicht zuständig.
2. Das Klinikum muss die Rahmenbedingungen für den Einsatz der installierten Kameras und Monitore mit dem bei ihm gebildeten Betriebsrat regeln.
(redaktionelle Leitsätze)
BAG, Beschluss v. 26. 1. 2016 – 1 ABR 68/13 –
(Vorinstanzen: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 31. 7. 2013 – 17 TaBV 222/13 –; ArbG Berlin, Beschluss v. 12. 12. 2012 – 10 BV 17034/12 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-27 |
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