§ 95 Abs. 3, § 99 BetrVG
Die Beendigung des Einsatzes eines zur Arbeitsleistung gestellten Arbeitnehmers infolge der Kündigung des ihn betreffenden Personalüberlassungsvertrages durch den Einsatzarbeitgeber ist keine Versetzung i. H. v.. § 95 Abs. 3 BetrVG. Sie unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates des Einsatzbetriebs nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.
(amtlicher Leitsatz)
BAG, Beschluss v. 17.2.2015 – 1 ABR 45/13 –
(Vorinstanzen: LAG Bremen, Beschluss v. 30.1.2013 – 2 TaBV 33/12 –;
ArbG Bremen-Bremerhaven, Beschluss v. 7.9.2010 – 12 BV 1202/10 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-26 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.