§ 95 Abs. 3, § 99 BetrVG
Die Beendigung des Einsatzes eines zur Arbeitsleistung gestellten Arbeitnehmers infolge der Kündigung des ihn betreffenden Personalüberlassungsvertrages durch den Einsatzarbeitgeber ist keine Versetzung i. H. v.. § 95 Abs. 3 BetrVG. Sie unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates des Einsatzbetriebs nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.
(amtlicher Leitsatz)
BAG, Beschluss v. 17.2.2015 – 1 ABR 45/13 –
(Vorinstanzen: LAG Bremen, Beschluss v. 30.1.2013 – 2 TaBV 33/12 –;
ArbG Bremen-Bremerhaven, Beschluss v. 7.9.2010 – 12 BV 1202/10 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-26 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: