§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG § 5 Abs. 1 Satz 3 CoronaSchVO NRW
Der Betriebsrat eines Krankenhauses hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 3 CoronaSchVO NRW mitzubestimmen.
(amtlicher Leitsatz)
LAG Köln, Beschluss v. 22.01.2021 – 9 TaBV 58/20 –
(Vorinstanz: ArbG Siegburg, Beschluss v. 06.11.2020 – 3 BV 31/20 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-02 |
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