Art. 9 Abs. 3 GG § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Das von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Recht betriebsangehöriger Gewerkschaftsmitglieder, sich durch die Verteilung gewerkschaftlichen Informations- und Werbematerials im Betrieb aktiv an der koalitionsgemäßen Betätigung ihrer Gewerkschaft zu beteiligen und diese dadurch bei der Verfolgung ihrer koalitionsspezifischen Ziele zu unterstützen, unterliegt nicht der Regelungsmacht der Betriebsparteien.
(amtlicher Leitsatz)
BAG, Beschluss v. 28.07.2020 – 1 ABR 41/18 –
(Vorinstanzen: LAG Köln, Beschluss v. 24.08.2018 – 9 TaBV 7/18 –; ArbG Siegburg, Beschluss v. 14.12.2017 – 1 BV 17/17 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-26 |
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