§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG; § 80 Abs. 1 Nr. 6 SpersVG; § 66 Abs. 7 Satz 4 bis 9, § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 LPVG NRW
Vom Begriff der „Aufstellung des Urlaubsplans“ im Sinne des § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 LPVG NRW ist auch die der konkreten Festlegung des Urlaubs sachlich und zeitlich vorgelagerte abstrakt-generelle Festlegung sogenannter allgemeiner Urlaubsgrundsätze umfasst (Änderung der Rechtsprechung).
(amtlicher Leitsatz)
BVerwG, Beschluss v. 21.09.2022 – 5 P 17.21 –
(Vorinstanzen: OVG Münster, Beschluss v. 25.10.2021 – 20 A 1981/20.PVL –; VG Düsseldorf, Beschluss v. 24.06.2020 – 40 K 4767/19. PVL –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.08.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-26 |
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