§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
§ 102 Abs. 1 VVG
Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses nach § 102 Abs. 1 VVG ist kein Lohn, weil die Mitversicherung keine Gegenleistung für die Beschäftigung ist.
(amtlicher Leitsatz)
BFH, Urt. v. 19.11.2015 – VI R 47/14 –
(Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25.6.2014 – 2 K 78/13 -, KRS 2015, S. 185 ff)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-30 |
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