§ 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 42d EStG
§ 30 Satz 1 Nr. 6 HeilBerG SH
§ 102 Abs. 1 VVG
Die Mitversicherung der angestellten Klinkärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung stellt keinen geldwerten Vorteil dar, da für diese Ärzte keine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 30 Satz 2 Nr. 6 Heilberufskammergesetz besteht.
(amtlicher Leitsatz)
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urt. v. 25.6.2014 – 2 K
78/13 –
(anhängig BFH: VI R 47/14)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2015.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-26 |
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