§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG DKR P003, P001f, P013d OPS 5-392.3, 5-394.5
1. Auch eine unselbständige Prozedurenkomponente, die nicht „regelhaft“ von einem spezifischen Prozeduren-Schlüssel erfasst wird, kann ohne ausdrücklichen Hinweis im OPS-Katalog nicht gesondert kodiert werden (Prinzip der monokausalen Kodierung).
2. Hiervon abweichenden Ausführungen des DIMDI (OPS-FAQ Nr. 0011) kommt keine Bindungswirkung zu (Anschluss an LSG Chemnitz vom 10.4.2019 – L 1 KR 42/15 –).
(amtliche Leitsätze)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.03.2021 – L 6 KR 93/17 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-02 |
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