§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 275 Abs. 1c SGB V; § 17c Abs. 2 KHG; § 7 Abs. 5 PrüfvV
1. Die in § 7 Abs.5 Satz 1 und 2 i.V.m. § 8 Satz 1 PrüfvV aufgeführten Fristen sind keine Ausschlussfristen.
2. Würde man der Fertigstellung eines MDK-Gutachtens eine materiell-rechtliche Ausschlusswirkung für Rechnungskorrekturen durch das Krankenhaus einräumen, hätte es allein der MDK in der Hand, eine Rechnungsnachforderung auszuschließen.
(redaktionelle Leitsätze)
SG Detmold, Urt. v. 20.4.2018 – S 24 KR 863/17 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-31 |
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