§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 275 Abs. 1c SGB V; § 17c Abs. 2 KHG; § 7 Abs. 5 PrüfvV
1. Die in § 7 Abs.5 Satz 1 und 2 i.V.m. § 8 Satz 1 PrüfvV aufgeführten Fristen sind keine Ausschlussfristen.
2. Würde man der Fertigstellung eines MDK-Gutachtens eine materiell-rechtliche Ausschlusswirkung für Rechnungskorrekturen durch das Krankenhaus einräumen, hätte es allein der MDK in der Hand, eine Rechnungsnachforderung auszuschließen.
(redaktionelle Leitsätze)
SG Detmold, Urt. v. 20.4.2018 – S 24 KR 863/17 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-31 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.