§ 39 Abs. 1, § 109 Abs. 4, § 275 Abs. 1 c SGB V; § 17 c Abs. 2 KHG; § 7 Abs. 5, § 8 Satz 1 PrüfvV 2014
1. § 7 Abs. 5 PrüfvV 2014 enthält keine Ausschlussfristen.
2. Ausschlussfristen wären nicht von der Ermächtigungsgrundlage in § 17c Abs. 2 KHG gedeckt.
3. Die Nachforderung von Krankenhausvergütungen ist innerhalb des von der Rechtsprechung des BSG definierten Zeitraums bis zum Ende des auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 5.7.2016 – B 1 KR 40/15 –, KRS 2016, 391 ff).
(redaktionelle Leitsätze)
SG Dortmund, Urt. v. 5.5.2017 – S 49 KR 580/16 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-28 |
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