§ 630c Abs. 2 Satz 2 BGB
§ 630c Absatz 2 Satz 2 BGB gewährt dem Patienten unter Umständen auch einen Anspruch auf eine Erklärung des Behandlers, dass für ihn keine Umstände erkennbar sind, welche die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen können (sog. Negativauskunft).
(amtlicher Leitsatz)
OLG Oldenburg, Beschluss v. 25.8.2015 – 5 W 35/15 –
(Vorinstanz: LG Oldenburg, Urt. v. 12.6.2015 – 8 O 177/15 -)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.10.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-30 |
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