§ 241, § 280, § 630a BGB
1. Es besteht eine besondere Obhutspflicht der Klinik für die persönliche Habe der Patienten.
2. Die Klinik hat bei einer Notaufnahme die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um die persönlichen Gegenstände der Patienten zu sichern.
(amtliche Leitsätze)
OLG Hamm, Urt. v. 21.7.2023 – 26 U 4/23 –
(Vorinstanz: LG Detmold, Urt. v. 20.12.2022 – 4 O 84/22 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-26 |
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