§ 39, § 109 Abs. 4, § 275 Abs. 1c SGB V § 7 Abs. 5, § 7 Abs. 8 PrüfvV
Führt das Ergebnis der MDK-Prüfung einer Krankenhausabrechnung zu einer höheren Vergütung, unterliegt die daraus folgende Korrektur von Datensätzen sowie eine entsprechende Nachforderung des Krankenhauses nicht den Einschränkungen des § 7 Abs. 5 PrüfvV in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung.
(amtlicher Leitsatz)
SG Fulda, Urt. v. 13.8.2020 – S 4 KR 169/18 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-25 |
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