Nach wie vor sind beim OVG Nordrhein-Westfalen Beschwerdeverfahren anhängig, die einstweilige Rechtsschutzbegehren der von der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 nachteilig betroffenen Krankenhäuser zum Gegenstand haben. In einer offiziellen Pressemitteilung des Gerichts aus dem Frühjahr 2026 hieß es, knapp 60% der Verfahren seien erledigt. Da seitdem noch zahlreiche weitere Entscheidungen des 13. Senats veröffentlicht wurden, dürfte sich die verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Zuweisungsentscheidungen damit aber langsam auf der Zielgeraden befinden. Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, soll der folgende Beitrag die wesentlichsten Erkenntnisse dieser Senatsrechtsprechung herausstellen, die auch für die bundesweit anstehende Krankenhausplanung auf der Grundlage von Leistungsgruppen Bedeutung haben mögen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2364-4842 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-27 |
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