§ 69 Abs. 1 Satz 3, § 275 Abs. 1c, § 301 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 2 und 3 SGB V; OPS 8-98b.00
Zahlt die Krankenkasse während des Rechtsstreits über die Rechtmäßigkeit der Abrechnung die streitige Vergütung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unter Vorbehalt“, tritt weder eine Erfüllung der Klageforderung noch ein den Rechtsstreit erledigendes Ereignis ein.
(redaktioneller Leitsatz)
BSG, Urt. v. 12.12.2023 – B 1 KR 17/22 R –
(Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 16.6.2022 – L 16 KR 251/21 –; SG Braunschweig, Urt. v. 20.05.2021 – S 59 KR 504/19 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2024.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-21 |
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