Art. 6 Abs. 1 MwStVO (EU); § 12 Abs. 2 Nr. 1, § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG.
1. Die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 v. H. für Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG kommt nicht zur Anwendung, wenn die Dienstleistungen beim Betrieb einer Krankenhaus-Cafeteria überwiegen.
2. Zur Abgrenzung der Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistungen von den sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) in einer Krankenhaus-Cafeteria.
(redaktionelle Leitsätze)
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.10.2016 – 7 K 7248/14 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-29 |
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