§ 136a Abs. 2 SGB V; § 55 Abs. 1 SGG; § 3 Abs. 3 BPflV; PPP-RL
Die PPP-RL (Richtlinie des GBA über Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal – Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie) ist mit der Ermächtigungsgrundlage vereinbar. Auch die Sanktionsregelungen sind (nunmehr) verhältnismäßig.
BSG, Urt. v. 19.12.2024 – B 1 KR 19/23 R
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2025.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-23 |
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