§ 301 Abs. 2 Satz 4 SGB V
Die Vorlage des Sozialgerichts München vom 25. Juni 2020–S12 KR 1865/18 – zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 301 Abs. 2 Satz 4 SGB V in der Fassung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 ist unzulässig. Mit ihr wird nicht ausreichend dargelegt, dass die Vorlage entscheidungserheblich ist.
(redaktioneller Leitsatz)
BVerfG, Beschluss v. 24.01.2023 – 1 BvL 11/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-26 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.