§ 129a SGB V § 14 Abs. 4 ApoG § 4 Nr. 14 Buchst. b) UStG
1. Aus der derzeitigen Erlasslage der Finanzverwaltung ergibt sich nicht, dass auf die ambulante Abgabe von Fertigarzneimitteln im Krankenhaus der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist.
2. Voraussetzung eines Rückzahlungsanspruchs der Krankenkasse hinsichtlich der Differenz zwischen Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz ist, dass die Steuerverwaltung die Anwendbarkeit des Regelsteuersatzes mit Wirkung für die streitbefangenen Jahre klar verneint.
(amtliche Leitsätze)
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.12.2020 – L 5 KR 2614/17 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2021.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-02 |
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