§ 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V
§ 280 Abs. 1 BGB
§ 17c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHG
1. Nach § 17c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHG hat ein Krankenhausträger durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass vorzeitige Verlegungen aus wirtschaftlichen Gründen unterbleiben.
2. Bei einem Verstoß (hier: nicht ausreichend dokumentierter und begründeter Verlegungswunsch des Versicherten) liegt eine Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB vor, die zum Schadensersatzanspruch nach § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V i. V. m. § 280 Abs. 1 BGB in Höhe der verursachten Mehrkosten führt.
(amtliche Leitsätze)
SG Berlin, Urt. v. 27.02.2023 –S91KR2606/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-26 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: