§ 630a, § 823 Abs. 1 BGB
1. Zu den Sorgfaltsanforderungen an eine Krankenschwester bei einer intravenösen Medikamentengabe bei einem Kleinkind.
2. Menschliche Erinnerungen sind sehr fehleranfällig und können insbesondere durch die Neigung aller Menschen zur Anreicherung des vermeintlich Erlebten anhand von allgemeinen Mustern, durch Nach- und Fehlinformationseffekte sowie eine Tendenz zur Uminterpretation zur Vermeidung von kognitiver Dissonanz verfälscht werden.
3. Zur Schwere eines Behandlungsfehlers einer Krankenschwester in einer sehr seltenen Notfallsituation.
4. Ein Patient, der sich auf Anraten eines Arztes in ein Krankenhaus begibt, in welcher jener Arzt in seiner Rolle als Belegarzt weiter behandelt, erwartet sämtliche medizinische Leistungen jedenfalls aus dem Fachgebiet des Belegarztes von diesem. Andere Ärzte, die wegen des im Klinikbetrieb notwendigen Schichtdienstes unweigerlich an der Behandlung beteiligt sein werden, sieht ein solcher Patient regelmäßig als Erfüllungsgehilfen seines Vertrauensarztes an.
5. Der sichere Betrieb einer Kinderbelegstation setzt nicht zwingend die Fähigkeit voraus, notfallmäßig Lungenspiegelungen vornehmen zu können.
(amtliche Leitsätze)
OLG Frankfurt, Urt. v. 25.04.2023 – 8 U 127/21 –, nicht rechtskräftig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.12.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-22 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.