§ 25 Abs. 1 SGB III; § 7 Abs.1, § 7a Abs.1, Abs. 6 SGB IV; § 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V; § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI; § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI
Zur Frage der Eingliederung eines auf Honorarbasis tätigen Krankenpflegers in den arbeitsteiligen Pflegeprozess, wenn eine eigenverantwortliche Organisation seiner Pflegeleistungen ausgeschlossen ist.´
(redaktioneller Leitsatz)
LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.3.2018 – L 8 R 1052/14 –, nicht rechtskräftig.
(Vorinstanz: SG Köln, Urt. v. 31.10.2014 – S 33 R 814/14 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-25 |
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